Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering


1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Katz & Maus Event- & Cateringservice (nachfolgend „Katz & Maus“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) unabhängig davon, ob der Kunde  Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Der Kunde ist Verbraucher soweit der Zweck der georderten Leistung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Katz & Maus nicht.
3. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.
4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen Katz & Maus und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.


2. Warenangebot
Das umfangreiche Sortiment von Katz & Maus ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich Katz & Maus einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.


3. Buffet
Im Falle von sogenannten Buffet-Lieferungen übernimmt Katz & Maus für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe gemäß Tz. 7. durch den Kunden keinerlei Haftung.


4. Preise, Preisliste und Mehrwertsteuer
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an Katz & Maus zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von Katz & Maus an Dritte, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden.
2. Sofern im Einzelfall nicht Preise vereinbart sind, gelten die in der Preisliste neuesten Datums aufgeführten Preise.
3. Katz & Maus ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten (Energiekosten, Treibstoffkosten, Kosten für Lebensmittel, Getränke und Rohstoffe) erhöhen.
4. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Der Kunde trägt neben der eigentlichen Vergütung bestimmte Auslagen, die ersetzt werden müssen.


5. Fälligkeit, Anzahlung, Verzug, Neukunden
1. Für alle Verträge gelten folgende Regeln: Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart ist, wird sofort nach dem Vertragsschluss bei einem Auftragswert ab 1.000 Euro brutto eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig. Die restlichen 50% der Auftragssumme werden unmittelbar nach der Veranstaltung fällig.
2. Variable Kosten (z. B. Getränkeverbrauch oder höherer Personaleinsatz) werden nach der Veranstaltung nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
3. Bei Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands werden wir stets 100% Vorauskasse in Rechnung stellen.
4. Die Zahlungen sind per Überweisung oder Barzahlung auf Kosten des Kunden auszuführen.
5. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5%-Punkte über den Basiszinssatz gemäß §247 BGB zu berechnen. Wir sind berechtigt, etwaigen weiteren Schadenersatz zu verlangen und andere gesetzliche Rechte geltend zu machen, insbesondere die Zahlung einer gestaffelten Mahngebühr.
6. Bei Neukunden werden 70% der Auftragssumme (gleich welcher Höhe) bei Vertragsabschluss, die restlichen 30% bei Lieferung / Abholung fällig.


6. Rücktritt, Storno, Kosten, Änderung der Teilnehmerzahl, Zahlungspflicht trotz Streiks
1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Katz & Maus getroffen wurden, hat Katz & Maus Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:
- Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis sieben volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag 20% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
- Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis fünf volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag 30% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
- Bei einer Stornierung bis drei volle Werktage vor dem ersten Veranstaltungstag werden 50% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
- Bei einer Stornierung unter drei vollen Werktagen vor dem ersten Veranstaltungstag werden 90% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
- Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung am Veranstaltungstag 100% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
2. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Entschädigung das preislich niedrigste Buffet oder Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
3. Abgeschlossene Verträge für Räumlichkeiten werden nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters berechnet.
4. Der Kunde schuldet keine Entschädigung gemäß Abs. 1,2 und 3, wenn er nachweist, dass Katz & Maus infolge des Rücktritts überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung entstanden ist oder der Schaden oder Wertminderung wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
5. Der Kunde ist verpflichtet, Katz & Maus gegenüber bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die Speisenplanung, der genaue Ablauf der Veranstaltung und sonstige, für die Veranstaltung wichtige Details, müssen Katz & Maus bis spätestens zehn Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Anpassung der Personenzahl kann bis fünf Werktage vor Veranstaltungsdatum erfolgen. Bei kurzfristiger Auftragserteilung ist die Entscheidung unverzüglich nach Übermittlung des Angebots schriftlich mitzuteilen.
6. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist Katz & Maus berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen.
7. Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
8. Der Kunde ist zur Bezahlung der bestellten Ware und Leistung auch dann verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt wird.


7. Transport, Gefahrtragung, Übergabe
1. Versendet Katz & Maus den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als ihren Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Katz & Maus die Ware oder den Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert hat. Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen von Katz & Maus, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von dem Firmensitz von Katz & Maus zu dem Bestimmungsort.
2. Die Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt förmlich und unverzüglich nach Leistungserbringung / Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, am Übergabetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Übergabetermin kurz vor Veranstaltungsbeginn nicht unangemessen ist.
3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Übergabe.
4. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung ohne vorhergehende förmliche Übergabe in Benutzung genommen, insbesondere mit dem Verzehr der gelieferten bzw. zubereiteten Speisen und Getränke begonnen, so gilt die Übergabe mit der Benutzungshandlung als erfolgt.


8. Termine, Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Katz & Maus wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird Katz & Maus von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit Katz & Maus die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.
2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit Katz & Maus sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen Katz & Maus solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich Katz & Maus die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor.
3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Katz & Maus selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen.
4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von Katz & Maus. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
5. Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunde über.


9. Mängel und Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von Katz & Maus als vom Kunden akzeptiert.
2. Bei berechtigten Mängeln steht Katz & Maus nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
3. Katz & Maus versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden. Katz & Maus haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen entstandene Schäden an der Ware.
4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
5. Die Verjährung der Ansprüche der Kunden (Unternehmer) aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr beschränkt.


10. Haftung von Katz & Maus
1. Katz & Maus haftet auf Schadenersatz nur
• bei Vorsatz,
• bei grober Fahrlässigkeit,
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• nach dem Produkthaftungsgesetz
• und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Katz & Maus auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die Katz & Maus im Auftrag des Kunden eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern Katz & Maus nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird und, sofern durch die Pflichtverletzung von Katz & Maus Schäden für Leib, Leben und Gesundheit entstehen. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Katz & Maus gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
5. Ebenso wenig haftet Katz & Maus für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Kunden selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.


11. Kündigung durch Katz & Maus
Katz & Maus ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
• der Ruf sowie die Sicherheit von Katz & Maus erheblich gefährdet wird,
• im Falle höherer Gewalt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert oder unmöglich wird,
• wenn vereinbarte Anzahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen.


12. Haftung des Kunden
1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind Katz & Maus voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Event-Equipment, Dekoration, Möbel etc.) von Katz & Maus wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Zählung von verwendetem Equipment findet im Hause von Katz & Maus statt.
Katz & Maus kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflichtversicherung verlangen. Katz & Maus haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der von Kunden eingebrachten Gegenstände.
2. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Leihwaren / Mietobjekte sind nicht versichert. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch Katz & Maus gesondert berechnet.


13. Datenschutz / Datenspeicherung
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert.
Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis dazu. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Möchte der Kunde die gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen, kann er dies jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.


14. Urheberrecht
Katz & Maus behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Ware und Equipment von Katz & Maus aufgebaut ist, zu Marketingzwecken Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen. Das Recht an diesen Werken steht ausschließlich Katz & Maus zu.


15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Besigheim, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.


16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


Allgemeine Mietbedingungen der Firma Katz & Maus, Event- & Cateringservice


Jede Vermietung erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich anerkannt werden. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters / Bestellers haben ausdrücklich keine Gültigkeit. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall vom Vertrag, auch kurzfristig, zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die den Vermieter vermuten lassen müssen, dass der Mietvertrag von Seiten des Mieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.


Die Preise der Mietpreisliste gelten pro Tag. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag, Angebot oder der gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Die Mietgebühr wird mit Erhalt der Rechnung fällig.


Als Zahlungsweise wird die Zahlung per Überweisung und Barzahlung akzeptiert. Eine andere Zahlungsweise ist vorher vom Vermieter zu genehmigen.


Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen.


Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.


Bei eigenmächtiger Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter (ohne Absprache), ist der Vermieter berechtigt den doppelten Tagesmietpreis für jeden angefangen Tag zu berechnen.


Der Mieter verpflichtet sich, mit den vermieteten Geräten samt Zubehör in sorgsamer Art und Weise umzugehen, und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für Beschädigungen, insbesondere auch durch Dritte, haftet der Mieter in vollem Umfang, gleiches gilt für den Verlust. Diese Haftung beginnt bei Verlassen des Lagers und endet beim Wiedereintreffen der gesamten Geräte und nach deren Überprüfung. Diese Haftung gilt auch bei Veranstaltungen, die durch Personal des Vermieters betreut werden. Bei Veranstaltungen ist der Mieter auf Verlangen verpflichtet, für eine Bewachung des Equipments durch ein professionelles Sicherheitsunternehmen zu sorgen. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen.


Der Mieter ist verpflichtet das Material so aufzustellen, dass es vor Schäden, insbesondere Wasserschäden, geschützt ist. Die verwendete Spannungsversorgung muss dem deutschen Standard entsprechen. Die Spannungsversorgung über einen Stromerzeuger (Stromaggregat) ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Alle Kabel müssen so verlegt sein, dass sie keine Gefahr darstellen können. Der Mieter wird auf die Gefahren von erhörten Schalldruckpegel (Lautstärke), sowie der Gefahr von Sehschäden bei Beleuchtungssystemen hingewiesen. Das Abspielen von Belastungs- oder Basstests, sowie Audiodaten von schlechter Qualität ist nicht gestattet. Für hierdurch entstandene Schäden hat der Mieter aufzukommen. Der Mieter wurde ausführlich auf die Belastungsgrenzen des Materials hingewiesen und hat diese zu vermeiden.


Haftung


a) Der Mieter übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Mieter oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden - gleich welcher Art - entstehen.


b) Sofern der Vermieter durch nicht von ihm zu vertretende Umstände, z.B. Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen, begründete Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Mieter kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu.


Der Mieter verpflichtet sich, alle Schäden, die während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter zu melden.


Der Mieter hat Gelegenheit, sich von dem funktionstüchtigen Zustand der Geräte und deren Zubehör bei der Übergabe am Auslieferungsort zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die Ordnungsmäßigkeit ausdrücklich an.


Bei Nichtabholung des reservierten Materials ist der volle Mietpreis fällig. Ausnahmen von dieser Regelung, (Stornierungen zu einem frühen Zeitpunkt) sind im Einzelfall mit dem Vermieter zu vereinbaren.


Der Vermieter ist berechtigt, reservierte Geräte durch andere in ihrer Funktion und Qualität gleiche Geräte zu ersetzen.


Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Mieter. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von dem Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.


Die in der Mietliste aufgeführten Objekte sind lediglich gemietet und bleiben Eigentum des Vermieters. Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden.


Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten ab dem Zeitpunkt des Lagerausganges bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges für sämtliche Schäden durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzungen etc.


Bei nicht retournierten oder defekt retournierten Mietobjekten werden dem Mieter die Reparatur- oder die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.


Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter/Dritte ist untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung der Ursprungszustandes sind in einem solchen Fall vom Mieter zu tragen.


Bei Rücktritt vom Mietvertrag werden die, bis dahin, aufgelaufenen Kosten für Vorbereitungen und anderweitigen Absagen dem Mieter, nach tatsächlichem Aufwand, berechnet.


Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten und den Vermieter hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter beim Frachtführer eine Bestandsaufnahme zu veranlassen.


Sämtliche Änderungen zu den auf der Mietliste aufgeführten Mietobjekten oder im Vertrag aufgeführten Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.


Gerät der Mieter in Verzug, darf der Vermieter Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen berechnen.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Besigheim.


Sollten einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.